Leistungen

     Informieren Sie sich über die Leistungen meiner Aufgabengebiete

Ich erstelle Gutachten für PKW, LKW, Motorräder, Fahrräder, Wohnmobile, Oldtimer, Anhänger, Traktoren,                                                                Baumaschinen, Quads, Trikes.                                                   


Unfallschaden

Erstellung von Schadengutachten bei Haftpflichtschäden und Kaskoschäden.


Oldtimer 

Erstellung von Marktwertermittlungen und Zeitwertgutachten.


Fremdgutachten 

Prüfung von Versicherungsgutachten und sonstigen Fremdgutachten - Fertigung von Gegengutachten.


Kostenvoranschlag

Erstellung von Kurzgutachten mit beweissichernder Fotodokumentation und Schadenkalkulation.

Technische Beweissicherung

Erstellung von technischen   Beweissicherungen    


 Gebrauchtwagenkauf

                 Erstellung von Gutachten für                                       Gebrauchtfahrzeuge                     


Reparaturrechnung

Prüfen von Reparaturrechnung und durchgeführten Reparaturen auf Korrektheit und Vollständigkeit.


Leasing

Erstellung von Leasinggutachten mit umfangreicher Dokumentation zum Fahrzeugzustand.


Erläuterungen zu den einzelnen Aufgabengebieten

Unfallgutachten:  

Grundsätzlich dient das Gutachten bei unverschuldeten Unfallschäden (Haftpflichtschaden) zur Durchsetzung aller durch das Unfallereignis entstandenen Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Versicherung. Der Sachverständige hat durch die Reparaturkalkulation, unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen und der Sicherheitserfordernisse, den korrekten Reparaturweg zu beachten und die Reparaturkosten auszuweisen. Neben einer Vielzahl zu berücksichtigender Faktoren werden- falls erforderlich- Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs ermittelt und im Gutachten notiert. Ebenso sind Angaben zur Wertminderung, zur Höhe des Nutzungsausfalls und zur Reparaturdauer vorgesehen. Das Gutachten dient jedoch nicht nur zur Durchsetzung aller schadenersatzpflichtiger Positionen, sondern vorrangig als beweissicherndes Dokument.

Auch bei einem selbstverschuldeten Schaden (Kaskoschaden) empfiehlt es sich, einen freien und unabhängigen KFZ Sachverständigen einzuschalten, um nicht wehrlos gegenüber seiner Versicherung dazustehen. Nicht selten treten im Zuge der Schadenregulierung Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Kaskoversicherung auf, so dass Sie sich mit einem unabhängig erstellten Gutachten zur Wehr setzen können. Im Gegensatz zu Haftpflichtschäden werden die Kosten eines Gutachtens bei Kaskoschäden von der Versicherung nicht übernommen.


Gutachten für technische Beweissicherung:

Kommt es z.B. nach einer durchgeführten Fahrzeugreparatur oder nach dem Kauf eines gebrauchten oder auch neuen Fahrzeugs zu Unstimmigkeiten, so ist zur Feststellung und Beweissicherung der vorhandenen Mängel ein Gutachten nahezu unumgänglich. Das Aufgabengebiet reicht hier über Motorschäden, Lackschäden, jegliche Art von Beanstandungen oder Ungereimtheiten rund um das Kfz, verschwiegene Unfallschäden, bis hin zu zugesicherten aber nicht vorhandenen Eigenschaften am Fahrzeug.


Marktwertermittlung für Oldtimer 

Ich erstelle Kurzgutachten zur Versicherungseinstufung, umfangreiche und ausführliche Wertgutachten und Schadengutachten für Young- und Oldtimer. Das Aufgabengebiet betrifft hierbei vorrangig Motorräder, PKW und LKW.


Gebrauchtwagenkauf

Gerne unterstütze ich Sie beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, empfiehlt es sich, das Fahrzeug vor dem Kauf von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. Die Überprüfung beinhaltet einen Check über Verschleiß und Allgemeinzustand, eine Überprüfung auf Vor- und Altschäden, eine im Zuge einer Probefahrt durchgeführte Überprüfung des Motors und Getriebes und eine Einschätzung des Fahrzeugpreises.


Fremdgutachten 

Wurde im Zuge der Unfallregulierung ein Gutachten von der gegnerischen Versicherung gefertigt, so ist dringend anzuraten, dieses von einem unabhängigen und freien Sachverständigen überprüfen zu lassen. Dies gilt umso mehr, wenn eine Abrechnung auf fiktiver Basis erfolgen soll. Gerne nehme ich für Sie unverbindlich eine Überprüfung solcher Gutachten vor. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass sich bei einer Überprüfung nicht selten Abgründe auftun. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass, sofern Sie der gegnerischen Versicherung keinen schriftlichen Auftrag für die Erstellung eines Gutachtens erteilt haben, die Kosten für ein zweites Gutachten von der Versicherung zu tragen sind.

Nichts Anders gilt bei einem selbstverursachten Schaden. Allerdings ist hier zu beachten, dass die Kosten für ein zweites Gutachten nur dann von der Versicherung übernommen werden müssen, wenn gravierende Fehler im Erstgutachten nachgewiesen werden und die Versicherung nicht bereit ist, diese zu berichtigen.

Selbstverständlich überprüfe ich nicht nur Versicherungsgutachten, sondern auch Gutachten von einschlägigen Prüforganisationen und Privatsachverständigen.


Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist für die gegnerische Versicherung der beliebteste und günstigste Weg, einen Unfallschaden abzuwickeln, für den Geschädigten der schlechteste und meist der teuerste Weg. Ein Kostenvoranschlag hat keinerlei beweissichernde Funktion, so dass bei auftretenden Komplikationen während der Reparatur oder auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht selten langwierige Diskussionen oder gar Prozesse zu führen sind. Wird fiktiv abgerechnet, so sind für die Versicherung Tür und Tor geöffnet, d.h. die Versicherung bestimmt nicht selten selbst den Reparaturaufwand. Abgesehen davon, enthält ein Kostenvoranschlag keinerlei Angaben zum Wiederbeschaffungswert und Restwert. Erfolgt eine Abrechnung auf Totalschadenbasis, sind diese Werte von höchster Bedeutung. Da diese im Kostenvoranschlag fehlen, bestimmt die Versicherung diese Werte. Zudem fehlen Angaben zur Wertminderung und zum Nutzungsausfall, auf die der Geschädigte dann möglicherweise unfreiwillig verzichtet.

Über einen Kostenvoranschlag abzurechnen bedeutet in vielen Fällen nichts anderes, als die komplette Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung in die Hand zu geben.


Leasinggutachten - Rückgabeprotokoll

In einem Leasinggutachten bzw. Rückgabeprotokoll werden alle Schäden und Mängel vermerkt, die im Zuge der Fahrzeugbesichtigung am Fahrzeug festgestellt werden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich entsprechend  dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs um Verschleißschäden und Abnutzungsspuren handelt, oder um Schäden, die über die normale Verschleiß- und Gebrauchsgrenze hinausgehen. Um bei der Fahrzeugrückgabe Unstimmigkeiten zu vermeiden und im Vorfeld das Fahrzeug für die Rückgabe ordnungsgemäß vorzubereiten, ist ein Gutachten über den festgestellten Zustand nicht selten Gold wert.